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ZUGSPITZ ULTRATRAIL Flyer
SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL Flyer 2011
 
 
Kalender 2012
Kalender 2012 mit den besten Bildern aller Trailrunning-Veranstaltungen 2011 (21,00 € Inlands- / 22,50 € Auslandsversand, inkl. MwSt). Bestellungen über PLAN B.
 
 
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info@zugspitz-ultratrail.com.
 
 
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Impressum
     
  SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL  
  REGLEMENT  
     
     
  INHALT  
  01. Veranstaltungscharakter / Teilnahmebedingungen
02. Strecke
03. Wertungskategorien
04. Bekleidung/Ausrüstung
05. Startnummer/Teilnehmerausweis
06. Zeitnahme
07. Briefings/Start
08. Neutralisierter Start
09. Markierung der Strecke
10. Kontroll- und Verpflegungsstellen
11. Zeitlimits
12. Ziel
13. Ausscheiden aus dem Rennen
14. Zeitstrafen/Disqualifikation
15. Medizinische Notfallversorgung (Rescue-Team)

16. Doping
17. Hilfe von Außen
18. Umweltschutz/Naturschutz
19. Die SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL Regeln
20. Protest und Jury
21. Kündigung zwischen Teilnehmer und Veranstalter
22. Haftungsausschluss
23. Verjährung/Gerichtsstand
 
     
     
  Die nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements sind für den SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL gültig. Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung dieses Reglement an und versichert, dass er die einzelnen Bestimmungen vollständig gelesen und verstanden hat. Er bestätigt dies durch seine Unterschrift unter dem Reglement.  
     
     
  01. VERANSTALTUNGSCHARAKTER / TEILNAHMEBEDINGUNGEN  
  Der SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL ist ein extremer Einzel-Trailrun rund um das Zugspitzmassiv. Die Streckenabschnitte des Supertrails und des Ultratrails beinhalten teilweise hochalpine Passagen, die von jedem Teilnehmer spezielle Vorerfahrungen und -kenntnisse erfordern.  
     
  Im Einzelnen bedeutet dies:  
     
 
Jeder Teilnehmer muss grundsätzlich über eine allgemeine alpine Erfahrung verfügen
   
Jeder Teilnehmer muss sich der Länge der Strecke und der körperlichen Herausforderung bewusst sein und darauf vorbereitet in den Wettkampf gehen
   
Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter dieses Reglement seine volle Sporttauglichkeit für die Teilnehme an diesem Ausdauerwettkampf mit physisch extremen Belastungen. Zusätzlich versichert jeder Teilnehmer, dass diese Sporttauglichkeit vor dem Wettkampf von einem Sportarzt bestätigt wurde
   
Jeder Teilnehmer muss über Trittsicherheit auf alpinen Wegen und Steigen, auch im exponierten oder absturzgefährdeten Gelände verfügen. Diese Trittsicherheit darf in exponiertem oder absturzgefährdetem Gelände durch eventuell aufkommende Höhenangst nicht beeinträchtigt werden
   
Jeder Teilnehmer muss über Erfahrung in der Begehung schwieriger, alpiner Passagen wie z.B. kurzer seilversicherter Abschnitte verfügen
   
Jeder Teilnehmer muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen im alpinen Gelände auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen. Dazu zählt auch die Orientierung anhand topographischer Karten oder anhand der im Trailbook enthaltenen Kartenausschnitte und Streckeninformationen
   
Jeder Teilnehmer muss über das Verhalten bei Notfällen im alpinen Gelände informiert sein
   
Jeder Teilnehmer muss konditionell in der Lage sein, während des Wettkampfs durchschnittlich 500 Höhenmeter pro Stunde vertikal sowie 7 Kilometer pro Stunde horizontal zu bewältigen, auch wenn das Laufgelände hochalpin ist, alpintechnisch anspruchsvolle Passagen (z.B. seilversicherte oder exponierte Abschnitte) beinhaltet oder schwierige Bedingungen (z.B. Nässe, Schneebedeckung oder Vereisung) herrschen
   
Die Teilnehmer benötigen keine Qualifikationsläufe, um am SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL teilzunehmen
   
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zu Veranstaltungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit volljährig sind
   
 
  Diese erforderlichen Vorerfahrungen und Kenntnisse können von uns als Veranstalter nicht überprüft werden. Durch die Unterschrift unter dem Reglement und unter der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er über die aufgeführten Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Dabei sind die vom Veranstalter aufgelisteten Punkte für eben diese Erfahrungen und Kenntnisse nicht abschließend, sondern gelten vielmehr als Beispiele und allgemeine Erfahrungswerte.  
     
     
  02. STRECKE  
  Beim SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL werden zwei Strecken angeboten. Beide führen durch das Wettersteingebirge im Süden Deutschlands, einer der schönsten Gebirgsregionen der Welt.

a) Ultratrail 100,0 km und 5420 HM (Änderungen auf Grund des Genehmigungsverfahrens vorbehalten))
b) Supertrail 68,8 km und 3120 HM (Änderungen auf Grund des Genehmigungsverfahrens vorbehalten))
 
     
     
  03. WERTUNGSKATEGORIEN  
  Folgende Kategorien sind ausgeschrieben:  
     
 
MEN
   
WOMEN
   
MASTER-MEN (über 40 Jahre – Stichtag ist der 23.06.2012)
   
MASTER-WOMEN (über 40 Jahre – Stichtag ist der 23.06.2012)
   
SENIOR MASTER MEN (über 50 Jahre – Stichtag ist der 23.06.2012)
   
SENIOR MASTER WOMEN (über 50 Jahre – Stichtag ist der 23.06.2012)
 
     
  Die Mindestteilnehmerzahl pro Kategorie beträgt 20 Anmeldungen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl in einer Kategorie nicht erreicht werden, so werden die Teilnehmer automatisch eine Kategorie tiefer gewertet (also z.B. Senior Master bei Master)  
     
     
  04. BEKLEIDUNG / AUSRÜSTUNG  
  Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des kompletten Wettkampfs ist vorgeschrieben:  
     
 
Regenbekleidung bzw. Überbekleidung als Regenschutz (mind. wasserdichte Regenjacke)
   
Warme Kleidung (Oberteil und lange Hose bzw. Beinlinge) als isolierende Zwischenschicht unter der Überbekleidung (für schlechte Witterung, die im Hochgebirge überraschend einsetzen kann)
   
Handschuhe und Mütze
   
Funktionstüchtige Stirnlampe mit Ersatzbatterien
   
Wasserbehälter mit mindestens 1,5 Liter
   
Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Set, Rettungsdecke, Pfeife)
   
Trailbook mit Kartenausschnitt, Detailplan und Höhenprofil der gesamten Strecke
   
Rucksack
   
Mobiltelefon mit eingespeicherter Rescue-Nummer zum Abgeben von Notrufen (es muss sichergestellt sein, dass das Handy auch in Österreich Anrufe tätigen kann)
   
Personalausweis und Teilnehmerausweis
   
Empfohlen wird außerdem u.a.: GPS-Gerät, Teleskopstöcke, Sonnencreme, Fettcreme gegen Wundscheuern, zusätzliche persönliche Verpflegung
   
 
  Das Mitführen der Ausrüstung/Bekleidung während des Wettkampfs wird vom Veranstalter vor dem Start und an den Kontrollstellen überprüft. Ein Nichtmitführen der Ausrüstung / Bekleidung wird mit Disqualifikation geahndet.  
     
     
  05. STARTNUMMER / TEILNEHMERAUSWEIS  
  Jeder Teilnehmer bekommt bei der Startnummernausgabe gegen Vorlage seiner unterschriebenen Haftungserklärung (vorab Download in der Anmeldemaske) und des Personalausweises seine Startnummer. Diese muss während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper getragen werden und darf nicht durch Kleidungsstücke verdeckt werden. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Der Transponder-Chip in der Startnummer wird vor dem Start, an den Kontrollstellen und im Ziel mittels Scanner eingelesen. Jeder Teilnehmer muss zusätzlich seinen Teilnehmerausweis während des Wettkampfs bei sich haben.

Die Startnummer darf niemals abgenommen werden, es sei denn, der Teilnehmer wird wegen eines Regelverstoßes disqualifiziert.

Bei Ausscheiden aus dem Rennen wird der Transponder-Chip von der Startnummer entfernt.
 
     
     
  06. ZEITNAHME  
  Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder-Chip. Der Chip ist auf der Rückseite der Startnummer befestigt und darf nicht entfernt werden! Er misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers. Sollte der Chip verloren gehen oder nicht mehr funktionieren, bitten wir um umgehende Meldung an den Kontrollstellen und am Race Office.

Der Chip wird mit einem Pfand von EUR 50,- belegt. Bei Verlust des Chips durch den Teilnehmer wird der Betrag einbehalten. Das Pfand wird am Ende des Wettkampfs geben Rückgabe des Chips wieder ausgehändigt.
 
     
     
  07. BRIEFINGS / START  
  Am Startort in Grainau erfolgt im Rahmen der Pasta Party am Vorabend das ausführliche Briefing zum gesamten Rennen sowie das Streckenbriefing durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef. Im Briefing werden die Teilnehmer durch den zuständigen Rennleiter und Streckenchef auf die Besonderheiten der kommenden Strecke aufmerksam gemacht. Die Startaufstellung beginnt mind. 45 Minuten vor der offiziellen Startzeit (je nach gemeldeter Teilnehmerzahl). Das zusätzliche aktuelle Streckenbriefing für alle Starter durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef (sowohl in Grainau für den Ultratrail als auch in Leutasch für den Supertrail) beginnt ca. 20 Minuten vor der offiziellen Startzeit.
Am Start erfolgt die Startaufstellung nach vorher festgelegten Startblöcken.
 
     
     
  08. NEUTRALISIERTER START  
  Ein neutralisierter Start wird durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beim Briefing angekündigt. Während eines neutralisierten Starts ist das Überholen des Führungsfahrzeuges (Motorrad oder Auto) nicht erlaubt.  
     
     
  09. markierung der strecke  
  Die Route des SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL wird von einem erfahrenen und kompetenten Markierungsteam mit Kreidespray, Schildern, Trassierbändern, Fähnchen usw. markiert. Ein Anspruch auf eine durchgehende Markierung der Strecke, die eine eigene Orientierung im alpinen Gelände überflüssig machen würde, besteht jedoch nicht. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, bei starken Regenfällen, bei Schneefall oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen kann die Markierung verschwunden, überdeckt oder nicht rechtzeitig erkennbar sein, weshalb jeder Teilnehmer das Trailbook mit Kartenausschnitt, Detailplan und Höhenprofil der jeweiligen Strecke mitführen muss.  
     
     
  10. Kontroll- & Verpflegungsstellen  
     
  a) Ultratrail: 10 Kontroll- und Verpflegungsstellen  
     
  b) Supertrail: 6 Kontroll- und Verpflegungsstellen  
     
  c) Zusätzlicher ärztlicher Check bei V4 oder V5  
     
  Verpflegungsstellen
An jeder Verpflegungsstelle gibt es für die Teilnehmer Sportgetränke, Energieriegel, –Gels und Obst. Der genaue Standort der Verpflegungsstelle kann der Karte oder dem Trailbook entnommen werden. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er zusätzlich immer ausreichend Verpflegung und Getränke mit sich führt. An einigen Verpflegungsstellen gibt es in Abhängigkeit von der Witterung auch warme Speisen.
 
     
  Kontrollstellen
Auf der gesamten Strecke befinden sich Kontrollstellen, an denen jeder Teilnehmer einchecken muss. Teilnehmer, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später trotzdem im Ziel einlaufen (z.B. wegen Abkürzungen oder Verlaufens), erhalten pro nicht eingecheckte Kontrollstelle eine Zeitstrafe von mind. 120 Minuten. Die Jury behält sich vor, in besonderen Fällen auch höhere Zeitstrafen zu verhängen. An den Kontrollstellen werden die Teilnehmer in der Reihenfolge Ihres Eintreffens eingescannt.
 
     
     
  11. ZEITLIMITS  
  Es gibt strikte Zeitlimits (z.B. 15.00 Uhr an Kontrollstelle 3), zu denen die Teilnehmer die jeweiligen Kontrollstellen oder sonstige definierte Punkte auf der Strecke spätestens passieren müssen. Diese Zeitlimits werden im Trailbook mit angegeben, können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden. Werden die Zeitlimits nicht eingehalten (z.B. ab 15.01 Uhr an Kontrollstelle 3), werden die betreffenden Teilnehmer vom Rennleiter und Streckenchef, von den Kontrollstellenmitarbeitern oder den Schlussläufern im Interesse ihrer eigenen Sicherheit aus dem Rennen genommen.  
     
     
  12. ZIEL  
  Im Ziel erfolgt die offizielle Wertung des Rennens. Die Teilnehmer werden nach der Rangfolge des Eintreffens im Ziel gescannt. Danach ergibt sich die offizielle Rangliste des Rennens.
Auch im Ziel gibt es ein striktes Zeitlimit (z.B. 09.00 Uhr), zu dem die Teilnehmer das Ziel spätestens erreichen müssen. Diese Zeitlimits im Ziel werden im Trailbook mit angegeben, können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden. Wird das Zeitlimit im Ziel nicht eingehalten (z. B. ab 09.01 Uhr), werden die betreffenden Teilnehmer aus der Wertung genommen.
Teilnehmer, die wegen Überschreitung der Zeitlimits vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Kontrollstellenmitarbeiter oder Schlussläufer auf der Strecke aus dem Rennen genommen wurden oder wegen Verletzung nicht laufend, sondern mit anderen Verkehrsmitteln im Ziel eintreffen, erscheinen nicht auf der offiziellen Ergebnisliste.
 
     
     
  13. AUSSCHEIDEN AUS DEM RENNEN  
  Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund auch immer (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter unter der Rufnummer +49/151/55010146 abmelden. Für Teilnehmer, die sich nicht unter der angegebenen Telefonnummer abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion (unter Umständen mit Einsatz von Bergrettungskräften und Hubschrauber) auf Kosten des Teilnehmers einleiten. Wer den SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL frühzeitig beendet, muss sich außerdem im Race Office im Ziel abmelden und den Transponder-Chip abgeben.  
     
     
  14. Zeitstrafen und Disqualifikation  
  Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 120 Minuten zu verhängen, z. B. wegen:  
     
 
Nichterfüllen der unter Pkt. 1. dieses Reglements beschriebenen speziellen Voraussetzungen seitens jedes Teilnehmers
   
Nichteinhalten der SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL Regeln
   
Nichtbeachten der Anweisungen des verantwortlichen Rennleiters und Streckenchefs, Rettungschefs, des Verantwortlichen der Kontrollstelle sowie der offiziellen Zwischen- und Schlussläufer
   
Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
   
Unvollständiger Pflichtausrüstung am Start (vollständige Aufzählung siehe Bekleidung/Ausrüstung)
   
Verweigerung der Ausrüstungskontrolle
   
Umweltverschmutzung
   
Grober Unsportlichkeit
   
Nicht Passierens einer Kontrollstelle
   
Unterlassener Hilfeleistung
   
Gesundheitlicher Probleme eines Teilnehmers
   
Doping
   
Eigenmächtige Streckenabkürzungen
   
Eigenmächtiges Aufstellen im falschen Startblock
   
Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen der Startnummer
 
     
  Diese Aufstellung ist nicht abschließend!
Bei Disqualifikation erfolgt keine Kostenrückerstattung durch den Veranstalter.
 
     
     
  15. Medizinische Notfallversorgung (Rescue-Team)  
 

Start-/Zielbereich
Im Zielbereich baut das rescue-team seine mobile medizinische Notfallversorgung auf. Zusätzlich wird dort eine sanitätsdienstliche Absicherung durch eine örtliche Hilfsorganisation aufgebaut. Ein beheiztes Zelt wird vorgehalten. Die Versorgung im Zielbereich wird bis Eintreffen des letzten Läufers durch die Einsatzkräfte sichergestellt. Dienstbeginn im Startbereich ist 1 Stunde vor Rennbeginn.

Während des Salomon ZUGSPITZ ULTRATRAIL
Über die Strecke verteilt gibt es stationäre Rettungsposten, die einerseits von örtlichen Rettungsteams und den Bergrettungskräften als auch von unserem eigenen rescue-team besetzt werden. Dort erhalten die Teilnehmer schnellstmöglich ärztliche Hilfe. Zusätzlich gibt es noch unser mobiles rescue-team auf Mountainbikes und Motorrädern. Dieses sorgt ebenfalls dafür, dass die Teilnehmer im Notfall schnellstmöglich Hilfe erhalten.
Das rescue-team übernimmt die sportmedizinische Betreuung und die notfallmedizinische Erstversorgung der Teilnehmer und ist im Notfall rund um die Uhr erreichbar.

Ärztliche Sichtungsstelle bei V4 oder V5
An der Verpflegungsstelle V4 oder V5 wird es einen medizinischen Kurzcheck aller Teilnehmer und eine Sammelstelle für Erschöpfte geben.

Notrufnummer für alle Teilnehmer

Die Notrufnummer steht auf allen Teilnehmerausweisen und auf den Streckenplänen, welche die Teilnehmer vom Veranstalter erhalten. Zusätzlich steht die Hotline-Telefonnummer des Veranstalters auf den Ausweisen.

Die Notfallnummer lautet: 112
Die medizinische Info-Hotline lautet: +49 178 7819222
 
     
  Was tun im Notfall?  
 
Ruhe bewahren
   
Notfallnummer wählen: 112 (bitte gleich im Handy abspeichern)!
   
Genauen Standort und die Startnummer durchgeben
   
Sollte man den Notruf selbst nicht abgeben können, dann bitte einen anderen Läufer benachrichtigen, so dass dieser den nächsten Posten verständigen kann
   
Nach Klärung des Sachverhaltes durch den Einsatzleiter des rescue-teams, wird die sofortige Hilfeleistung eingeleitet
   
Bei Bagatellverletzungen gelten Sonderregelungen
 
     
  Einsatzablauf – alle Einsätze
Geleitet werden alle Einsätze durch den Einsatzleiter des rescue-teams. Dieser entscheidet über das Einsetzen der einzelnen Rettungsteams. Im Notfall informiert der Einsatzleiter auch sofort die zuständige Rettungsleitstelle. Die Rettungsleitstelle entsendet dann im Bedarfsfall weitere Einsatzkräfte des öffentlichen Rettungsdienstes. Bei unklaren Meldungen oder auch Bagatellverletzungen oder Erkrankungen des Teilnehmers behält sich der Einsatzleiter einen alleinigen Einsatz, ohne Information der Rettungsleitstelle jederzeit vor. Geht der Notruf direkt bei einem der Rettungsteams ein, informiert das jeweilige Team den Einsatzleiter.

Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet, anderen in Not geratenen Läufern Erste Hilfe zu leisten und das rescue-team zu verständigen!
 
     
     
  16. DOPING  
  Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Im Besonderen verboten sind intravenöse Infusionen ohne medizinische Ausnahmegenehmigung (eine Ausnahme stellt z.B. die Verabreichung einer Infusion bei bestehendem therapieresistentem Erbrechen dar). Bei einer belastungsinduzierten Dehydration ist die Gabe von Infusionen durch den Rennarzt oder eigenes medizinisches Personal verboten. Über gerechtfertigte medizinische Anwendungen entscheidet der Rennarzt nach dem Regelwerk der NADA.  
     
     
  17. HILFE VON AUSSEN  
  Kein Teilnehmer darf Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, andere Teilnehmer) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – während des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien durch am Wegesrand stehende Begleiter sowie die medizinische Hilfe durch das SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL rescue-team.
Nimmt ein Teilnehmer Dienste Dritter, insbesondere Bergungs- und Rettungsdienste, in Anspruch, hat er die Veranstalter von dadurch entstehenden Kosten freizuhalten. Er ermächtigt die Veranstalter, eventuelle Kosten einzuziehen.
 
     
     
  18. Umwelt / Naturschutz  
  Da der SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL weitestgehend durch das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Wettersteingebirge führt, wird das Umweltverhalten rigoros kontrolliert. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Kontrollstellen oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zu drastischen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation..  
     
     
  19. DIE SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL REGELN  
     
 
Der SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen, Forststrassen, Wanderwegen und alpinen Steigen statt
   
Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes halten. Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters und Streckenchefs sowie des sonstigen Streckenpersonals Folge leisten
   
Der SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL führt großteils auf Forststraßen, Wanderwegen und Steigen durch das alpine Hochgebirge. Abseits der offiziellen Route kann teilweise Absturzgefahr herrschen, weshalb Abkürzungen (auch das „shortcutting“ von Spitzkehren, Kurven, Serpentinen...) oder selbst gewählte Wegvarianten verboten sind. Jeder Teilnehmer läuft auf eigene Gefahr
   
Jeder Teilnehmer hat bei unübersichtlichen oder gefährlichen Streckenabschnitten die notwendige Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter behält sich vor, auf gefährlichen Wegabschnitten Überholverbote auszusprechen, bzw. die Teilnehmer anzuhalten, ihr Geh-, bzw. Lauftempo zu reduzieren und entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter kann mit Hinweistafeln auf diese Wegabschnitte aufmerksam machen und zusätzliche Sicherungen (z.B. Fixseile als Handlauf) anbringen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Veranstalters zu diesen Maßnahmen
   
Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung oder witterungsbedingt auch kurzfristig Streckenabschnitte zu ändern bzw. durch Alternativrouten zu ersetzen.
   
Begleitfahrzeuge dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchtigen, die Betreuung aus einem fahrenden Begleitfahrzeug heraus ist nicht erlaubt. Beeinträchtigungen des Rennverlaufs oder Behinderungen durch Begleitfahrzeuge können von der Jury mit Zeitstrafen oder Disqualifikation des unterstützten Teilnehmers geahndet werden. Falls Begleitfahrzeuge auf Streckenabschnitten angetroffen werden, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, führt dies umgehend zur Disqualifikation des Teilnehmers, der durch das Begleitfahrzeug unterstützt wurde oder unterstützt werden sollte.
   
Begleitern/Betreuern einzelner Teilnehmer ist es aus naturschutzrechtlichen Gründen strengstens untersagt, die Strecke und/oder die umliegende Natur zu verschmutzen oder gar zu beschädigen. Dazu zählt insbesondere das Besprühen oder Bemalen der Strecke mit Appellen an die startenden Teilnehmer, auch wenn dies mit biologisch abbaubaren Kreidespray erfolgt. Falls Begleiter/Betreuer dagegen verstoßen, führt dies umgehend zur Disqualifikation des bzw. der Teilnehmer, die durch diese Maßnahmen unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten.
   
Außer unmittelbar an den Kontrollstellen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter ist es untersagt, Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur zu entsorgen. Eine Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Disqualifikation.
   
Generell gilt bei der Benutzung von Stöcken folgende Regelung: Wer mit Stöcken startet, muss diese auch bis zum Ziel bei sich tragen. Umgekehrt darf kein Teilnehmer, der ohne Stöcke gestartet ist, sich diese unterwegs reichen lassen.
   
Es gilt unter allen Teilnehmern das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness.
 
     
     
  20. Protest und Jury  
  Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter und Streckenchef, Leiter der Zeitnahme, Organisationsleiter) wird innerhalb von 24 Stunden den Protest behandeln und eine Entscheidung verkünden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 100,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter. Die oben aufgeführten Verstöße, die zu Zeitstrafen oder Disqualifikationen führen können, stellen nur einen Auszug aus noch weiteren möglichen Aktionen, die durch Strafen geahndet werden können, dar.  
     
     
  21. KÜNDIGUNG ZWISCHEN TEILNEHMER UND VERANSTALTER  
  Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein vertragliches Kündigungsrecht in der Form eines Rücktrittsrechtes nach §§ 324, 241 Abs.2 BGB vor. Die Abwicklung erfolgt dann nach § 346 BGB. "  
     
     
  22. HAFTUNGSAUSSCHLUSS  
  Mit der vorgegebenen Registrierung meldet sich der Teilnehmer verbindlich zu der von ihm gewählten Veranstaltung der PLAN B event company GmbH an und versichert dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die in Punkt 1 genannten speziellen Vorerfahrungen und –kenntnisse zu verfügen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

Der Teilnehmer ist bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die von der Wettbewerbsjury angeordnet werden.

Der Teilnehmer kennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Er erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen und verstanden hat.

Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung von Bildmaterial aus der Veranstaltung einverstanden. Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die PLAN B event company GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.

Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und dass er ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert ist.

Ferner erklärt der Teilnehmer mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau sowie seine technischen Fertigkeiten den Anforderungen eines derartigen alpinen Ausdauerwettkampfes entspricht.
 
     
     
  23. VERJÄHRUNG / GERICHTSSTAND  
  Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der PLAN B event company GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrag ist München. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der PLAN B event company GmbH und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.  
     
     
  Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor!