1) Die Anmeldung kann online auf der Homepage www.zugspitz-ultratrail.com über das entsprechende "Web-Formular" oder schriftlich durch das Einsenden (per Post oder per Fax) des komplett ausgefüllten Anmeldeformulars erfolgen. Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmer hierüber zunächst eine Bestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit Erhalt einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung zustande, die auch die Bestätigung der Zahlung der Teilnahmegebühr enthält. Diese ist in voller Höhe innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig. Bei Teilnehmern mit deutscher Bankverbindung wird die Teilnahmegebühr innerhalb von 2 Wochen per Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr, hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von € 50,00 pro Teilnehmer erhoben.
(2) Die Teilnahmegebühr des SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL beträgt € 110,00 pro Person. Die Teilnahmegebühr des SALOMON ZUGSPITZ SUPERTRAIL beträgt € 75,00 pro Person. Den genauen Leistungsumfang eines Startplatzes findet man unter www.zugspitz-ultratrail.com.
(3) Zahlungen können bei Teilnehmern mit deutscher Kontoverbindung nur per Lastschrift durch Angabe Ihrer Kontodaten an den Veranstalter oder für Teilnehmer mit ausländischer Bankverbindung per (SEPA)Überweisung erfolgen:
(SEPA)Überweisung an PLAN B event company GmbH
IBAN-KontoNr. DE 26200303000365854501
SWIFT-/BIC-Code: CHDBDEHHXXX
Bankhaus Donner & Reuschel AG München
(4) Der Veranstalter versendet an die Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des Teilnahmebeitrags eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch einen internationalen/nationalen Verband unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(5) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter an einen Dritten übertragbar.
(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
(7) Im Rahmen der Registrierung erhält der Teilnehmer nur gegen Vorlage seiner personalisierten Haftungserklärung oder seines Personalausweises/Reisepasses die Startunterlagen. Sollte der Teilnehmer aus wichtigem Grund nicht in der Lage sein, die Startunterlagen persönlich abzuholen, dann muss er eine Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen. Ein Versand der Startunterlagen wird nicht vorgenommen.
(8) Die PLAN B event company GmbH kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen/den Vertrag mit dem Teilnehmer kündigen, wenn:
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er gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt, |
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er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet, |
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er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet, |
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er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. |
Kündigt die PLAN B event company GmbH den Vertrag mit dem Teilnehmer, so erhält sie den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.
(9) Für den ZUT 2012 gelten folgende Stornierungsbedingungen:
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Bei Stornierung bis einschließlich 23. März 2012 erhalten die Teilnehmer 90% der Teilnahmegebühr zurück |
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Bei Stornierung vom 24. März bis einschließlich 31. Mai 2012 erhalten die Teilnehmer 50% der Teilnahmegebühr zurück. |
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Bei Stornierung ab dem 01. Juni 2012 findet keine Rückvergütung mehr statt. |
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Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Stornierung. |
Da die Startplätze personalisiert sind, ist eine Weitergabe an Dritte nur durch den Veranstalter und nicht durch den Teilnehmer gestattet.
Es wird im Voraus empfohlen eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
(10) Eine Stornierung von der erfolgten Anmeldung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen.
(11) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit von 1000 Startern fest. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
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