eyecatcher
 
Jetzt zum Trail, Marathon-, Berg-, Trailrun-Highlight Europas anmelden
 
 
 
 
ZUGSPITZ ULTRATRAIL Flyer
SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL Flyer 2011
 
 
Kalender 2012
Kalender 2012 mit den besten Bildern aller Trailrunning-Veranstaltungen 2011 (21,00 € Inlands- / 22,50 € Auslandsversand, inkl. MwSt). Bestellungen über PLAN B.
 
 
Salomon Sport
 
Trailrun in Grainau
 
PLAN B event company
 
Trail Trips Trailrun Reisen
 
 
SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL Foto-CD
Holt Euch den SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL 2011 nach Hause! Die Foto-CD ist ab sofort erhältlich.
Weitere Details über
info@zugspitz-ultratrail.com.
 
 
Trailrunning auf Facebook
 
 
Immer UP TO DATE
Der PLAN B Newsletter

Du verpasst kein Top-Event mehr, denn mit dem kostenlosen Newsletter von PLAN B bleibst du immer auf dem Laufenden. Du hast keinen Stress mit langem Recherchieren im Internet, denn wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Neuigkeiten rund um alle unsere Events.
 
Impressum
     
  SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL  
  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  
     
     
     
  § 1 Anwendung – Geltung  
 

(1) Der SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL (im folgenden ZUT genannt) ist eine Veranstaltung der PLAN B event company GmbH.

(2) Aktuelle Änderungen der AGB werden im Internet unter www.zugspitz-ultratrail.com veröffentlicht. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

 
     
  § 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen  
  (1) Startberechtigt sind alle gesunden, erfahrenen und gut trainierten Läufer/Nrdic Walker, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder/jede Teilnehmer/-in trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen/ihren Gesundheitszustand. Sie müssen sich der Distanz und Besonderheit (Nacht, Kälte, ev. Schnee, Regen, Wind, Höhenmeter) der Veranstaltung bewusst sein und sich darauf entsprechend vorbereiten. Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und registriert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des ZUT ist.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

(3) Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Reglements, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag, bzw. den von PLAN B event company GmbH erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des ZUT, gegenüber PLAN B event company GmbH geltend zu machen.

 
   
  § 3 Anmeldung – AnmeldebestÄtigung – TeilnahmegebÜhr – Zahlungsbedingungen – RÜckerstattung – Storno  
  1) Die Anmeldung kann online auf der Homepage www.zugspitz-ultratrail.com über das entsprechende "Web-Formular" oder schriftlich durch das Einsenden (per Post oder per Fax) des komplett ausgefüllten Anmeldeformulars erfolgen. Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmer hierüber zunächst eine Bestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit Erhalt einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung zustande, die auch die Bestätigung der Zahlung der Teilnahmegebühr enthält. Diese ist in voller Höhe innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig. Bei Teilnehmern mit deutscher Bankverbindung wird die Teilnahmegebühr innerhalb von 2 Wochen per Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr, hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von € 50,00 pro Teilnehmer erhoben.

(2) Die Teilnahmegebühr des SALOMON ZUGSPITZ ULTRATRAIL beträgt € 110,00 pro Person. Die Teilnahmegebühr des SALOMON ZUGSPITZ SUPERTRAIL beträgt € 75,00 pro Person. Den genauen Leistungsumfang eines Startplatzes findet man unter www.zugspitz-ultratrail.com.

(3) Zahlungen können bei Teilnehmern mit deutscher Kontoverbindung nur per Lastschrift durch Angabe Ihrer Kontodaten an den Veranstalter oder für Teilnehmer mit ausländischer Bankverbindung per (SEPA)Überweisung erfolgen:


(SEPA)Überweisung an PLAN B event company GmbH

IBAN-KontoNr. DE 26200303000365854501 

SWIFT-/BIC-Code: CHDBDEHHXXX

Bankhaus Donner & Reuschel AG München


(4) Der Veranstalter versendet an die Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des Teilnahmebeitrags eine Anmeldebestätigung.  Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch einen internationalen/nationalen Verband unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(5) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter an einen Dritten übertragbar.

(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

(7) Im Rahmen der Registrierung erhält der Teilnehmer nur gegen Vorlage seiner personalisierten Haftungserklärung oder seines Personalausweises/Reisepasses die Startunterlagen. Sollte der Teilnehmer aus wichtigem Grund nicht in der Lage sein, die Startunterlagen persönlich abzuholen, dann muss er eine Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen. Ein Versand der Startunterlagen wird nicht vorgenommen.

(8) Die PLAN B event company GmbH kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen/den Vertrag mit dem Teilnehmer kündigen, wenn:

er gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt,
er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet,
er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet,
er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

 

Kündigt die PLAN B event company GmbH den Vertrag mit dem Teilnehmer, so erhält sie den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.

(9) Für den ZUT 2012 gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bei Stornierung bis einschließlich 23. März 2012 erhalten die Teilnehmer 90% der Teilnahmegebühr zurück
Bei Stornierung vom 24. März bis einschließlich 31. Mai 2012 erhalten die Teilnehmer 50% der Teilnahmegebühr zurück.
Bei Stornierung ab dem 01. Juni 2012 findet keine Rückvergütung mehr statt.
Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Stornierung.

 

Da die Startplätze personalisiert sind, ist eine Weitergabe an Dritte nur durch den Veranstalter und nicht durch den Teilnehmer gestattet.

Es wird im Voraus empfohlen eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

(10) Eine Stornierung von der erfolgten Anmeldung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen.

(11) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit von 1000 Startern fest. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

 
     
  § 4 Ausfall der Veranstaltung - Nichtantreten  
  Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Etappen aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter), Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.  
     
  § 5 Haftungsausschluss  
  (1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am ZUT. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen alpinen Ausdauerwettkampfes entspricht. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung laut Reglement zu sorgen.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.

(4) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.

(5) Der mit der Startnummer erhaltene Transponder muss von jedem Teilnehmer im Zielbereich der letzten Etappe abgegeben werden. Die Abgabe wird von einem ZUT Mitarbeiter registriert. Bei allen Teilnehmern, deren Transponder wir bis zum 23.07.2012 nicht erhalten, wird die Pfandgebühr (€ 50,00), die bei der Abholung der Startunterlagen hinterlegt wird, nicht zurück erstattet.

(6) Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen.
Es wird dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransport beinhaltet.

 
     
  § 6 Datenerhebung und –verwertung  
  (1) Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte und zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen.

(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

(6) Mit der Angabe der E-mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die PLAN B event company GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.

 
     
  § 7 VerjÄhrung  
  Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der PLAN B event company GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.
 
     
     
 

Veranstalter und Organisation:

PLAN B event comany GmbH

Geiselgasteigstr. 120
D-81545 München

Tel. +49-89-651299-30

Email. info@planb-event.com